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Ein Denkmal für Christian Wolff

Die Satzung

der „Initiativgruppe Christian-Wolff-Denkmal“ e.V.

§ 1 Name, Sitz und Zweck

Der Verein „Initiativgruppe Christian-Wolff-Denkmal“ e.V. mit Sitz in Halle(Saale) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Er soll in das Vereinsregister am Amtsgericht Stendal eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.V..

Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Aufstellung eines Denkmals des überwiegend in Halle tätigen und in ganz Europa wirkenden Philosophen der Aufklärung Christian Wolff.

§ 2 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigen-wirtschaftliche Zwecke.

​§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Die für den Zweck des Vereins erforderlichen Mittel werden durch Beiträge, Geld- und Sachspenden aufgebracht.

(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie sind auch nicht am Vermögen des Vereins beteiligt.

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

​§ 5 Mitgliedschaft

(1) Ordentliches Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die die Satzung anerkennen.

(2) Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche oder elektronische Beitrittserklärung und deren Annahme durch den Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen.

(3) Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

(4) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung.

(5) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen durch ihre Auflösung, ferner durch Austritt und Ausschluss.

(6) Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.

(7) Die Mitglieder des Vereins haben Mitgliedsbeiträge zu leisten. 

​§ 6 Mitgliedsbeiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Der Vorstand kann in besonderen Einzelfällen einen ermäßigten Beitrag festlegen.

​§ 7 Organe

Die Organe des Vereins sind:

– die Mitgliederversammlung
– der Vorstand.

§ 8 Mitgliederversammlung

(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.

(2) Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich oder elektronisch unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.

(3) Versammlungsleiter ist der Vorsitzende und im Falle von dessen Verhinderung der Stellvertreter. Sollten beide nicht anwesend sein, wird der Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung bestimmt. Es wird ein Protokollant von der Mitgliederversammlung bestimmt.

(4) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

(5) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

(6) Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollanten zu unterschreiben ist.

​§ 9 Vorstand

(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus 3 Mitgliedern:
– dem Vorsitzenden
– dem stellvertretenden Vorsitzenden
– dem Kassenwart

(2) Im Sinne des §26 BGB vertritt jedes Vorstandsmitglied den Verein einzeln.

(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch solange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist. Eine Wiederwahl ist zulässig.

(4) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und verwaltet das Vermögen. Der Vorstand kann mit der Geschäftsführung einen Geschäftsführer beauftragen.

(5) Der Vorstand kann einen Beirat für die Dauer seiner Amtszeit berufen.

(6) Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig.

(7) Die vorzeitige Abberufung des Vorstandes oder einzelner Vorstandsmitglieder durch die Mitgliederversammlung ist mit einfacher Mehrheit zulässig.

(8) Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit aus, so kann der Vorstand aus den Mitgliedern ein neues Vorstandsmitglied berufen.

Dessen Amtszeit dauert bis zur nächsten Wahl des Vorstandes.

(9) Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder schriftlich, elektronisch oder mündlich eingeladen und mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
 

§ 10 Niederschriften

Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes werden Niederschriften gefertigt, die vom Sitzungsleiter und von einem Protokollanten unterzeichnet werden.

​§ 11 Kassenführung

(1) Der Kassenwart hat über die Kassengeschäfte Buch zu führen und eine Jahresrechnung zu erstellen.

(2) Die Jahresrechnung wird von zwei gewählten Kassenprüfern geprüft und der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

​§ 12 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens

Bei Auflösung des Vereins, Entzug der Rechtsfähigkeit oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Halle, die es für den Denkmalschutz in Halle zu verwenden hat.
 

§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist die Stadt Halle(Saale).


 Halle, am 9. April 2019

Repro: Ohnzorn

Die Spender:

In Halle an der Saale soll ein Denkmal für den Universalgelehrten Christian Wolff entstehen. Das wird alles in allem etwa 50.000 € kosten. Und dafür bitten wir Sie um Ihre finanzielle Mithilfe. Jeder Euro bringt uns unserem Ziel ein Stück näher, es kann auch gern mehr sein. 30.950,60 € konnten bereits eingeworben werden.

Bisher haben wir Spenden erhalten von:
GP Papenburg Hochbau GmbH |Herrmann Ulrich | Volkmar Giering | Heidrun Böttcher-Arand | Stadt Halle, FB Kultur | Saale-Sparkasse Halle | Dres. Linda und Roderich Laug, NEUE APOTHEKE | Fernwasserversorgung Elbaue | Dr. Gert Otfried Guenter Legal | Prof. Dr. Otfried Lange und Frau Heidemarie Lange | Bauverein Halle und Leuna | Pfarrer Harald Bartel | Frau Hannelore Lorenz | Frau Ilonka Heinrich | Interessengemeinschaft Bronzeplastik Joseph von Eichendorff e.V. | Wolfgang Kupke | Christoph Bernstiel | Gudrun Fischer | Dr. Jürgen Metzner & Frau Gisela | Gästehaus am Klinikum, Ulrich Metzner | Gerhard Meyer & Dr. Regina Meyer | Christine Klengler | Dietrich Kollecker | Malermeister Klaus-Peter Albrecht & Frau Sabine | Dr. Erwin Bartsch | Erhard Preuk | Prof. Hans-Joachim Kertscher | Prof. Jürgen Stolzenberg | Kathrin & Gerald Gasse | Marte-Bettina & Reinhard Partsch | Sigrid & Michael Schreiber | Dr. Reinhard Piechocki | Katrin Eigenfeld | Gudrun Fischer | Dr. Manfred Pruzina | SWH Stadtwerke Halle | Dr. Dirk Peter Effertz | Brigitte Adler | Prof. Heiner Klemme | Corey William Dyck | Reinhard und Rosa Brandt | Dr. Petra Sitte | Zdravko Kobe Stari | Dres. Claudia & Uwe Spohn | VFF MLU Halle | Gisela Mohr | Dr. Gudrun Fiss | Christian-Wolff-Gymnasium | Andreas Slowig | Dagmar Szabados | Förderverein ROTARI „Georg-Friedrich-Händel“ e.V. | Dr. Dankwart Schmidt | Dr. Karamba Diaby | Dr. Hans-Dieter Wöllenweber | Rechtsanwälte Hummel |

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